Ermittlungen in Arnsberg Graffiti gegen Merz – Durchsuchung bei SPD-Politikerin war rechtswidrig

Vor einem Wahlkampfauftritt von Friedrich Merz sprühten Unbekannte Parolen auf eine Hauswand. Eine anschließende Durchsuchung bei einer SPD-Politikerin sorgt nun für Aufsehen. Dabei geht es auch um die Rolle der Ehefrau des Kanzlers.

Anti-CDU-Graffiti an der Schützenhalle in Menden im Januar 2025

Foto: Christoph Reichwein / dpa

Ende Januar trat der damalige CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz in der Schützenhalle des nordrhein-westfälischen Menden auf. Unbekannte sprühten zuvor jedoch Graffiti auf die Fassade des Gebäudes, etwa Parolen wie: »Hau ab Merz«. Bei seiner Ankunft waren die Schriftzüge sichtbar. Etwa einen Monat später durchsuchten Ermittler die Räumlichkeiten einer jungen SPD-Politikerin. Doch die Hausdurchsuchung war unrechtmäßig. Das ist nun öffentlich geworden.

Mit Beschluss vom 1. August habe das Landgericht festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 28. Februar 2025 rechtswidrig gewesen sei, teilt das Landgericht Arnsberg mit. Zuvor hatte der WDR in seinem Magazin »Westpol«  über den Fall berichtet.

Laptop beschlagnahmt

Am 26. Januar seien großflächige Anti-Merz-Schmierereien an der Schützenhalle in Menden aufgetaucht. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine zur Tatzeit 17 Jahre alte SPD-Lokalpolitikerin. Das Amtsgericht Arnsberg genehmigte den Durchsuchungsbeschluss. »Westpol« berichtet, Beamte hätten den Laptop der jungen Frau, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher beschlagnahmt.

Das sorgt nun für Aufsehen, weil Charlotte Merz, Ehefrau von Friedrich Merz, Direktorin des Amtsgerichts ist. Sie bestreitet jedoch, überhaupt etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.

Was wusste Charlotte Merz?

Auf Beschwerde der SPD-Politikerin befasste sich laut Landgericht die 2. Große Jugendkammer mit dem Durchsuchungsbeschluss und befand ihn für unrechtmäßig. Die Richter begründen ihre Entscheidung unter anderem damit, dass ein Anfangsverdacht gegen die junge Frau nicht vorgelegen habe. Die Personenbeschreibung auf Grundlage eines Zeugenhinweises sei zu vage und ermögliche keine Identifizierung eines Tatverdächtigen. Es begegne zudem »rechtsstaatlichen Bedenken, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nicht aktenkundig gemacht worden sei«, teilt das Gericht mit.

Laut »Westpol« befand sich der für eine Hausdurchsuchung erforderliche Antrag der Staatsanwaltschaft nicht in den Akten. Außerdem habe der Ermittlungsrichter vor dem Landgericht eingeräumt, keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen zu haben.

Das Landgericht Arnsberg weist in seiner Mitteilung auch darauf hin, dass Charlotte Merz Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg ist. Sie will von dem Durchsuchungsbeschluss aber erst vor wenigen Tagen erfahren haben. »Sie hat erstmalig von dem Ermittlungsverfahren und dem Durchsuchungsbeschluss am 01.09.2025 Kenntnis erlangt«, teilt das Gericht mit.

ptz/dpa/AFP
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